Mittagspause ist die Bezeichnung für eine meist unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit. Sie wird üblicherweise im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer zeitlich festgelegt.
Die Mittagspause dient der Erholung und der Einnahme eines Imbisses bzw. des Mittagessens. Als Standard für ihr Zeitausmaß gilt im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause, der nach spätestens sechsstündiger Arbeitszeit gebührt. In Deutschland liegt sie zumeist in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uh


